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Als Fachanwalt für Sozialrecht (eine Bezeichnung, die die Rechtsanwaltskammer demjenigen Rechtsanwalt verleiht, der in diesem Bereich über besondere Kenntnisse verfügt und hier nachhaltig tätig ist) verfüge ich über langjährige Erfahrungen in der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche. Ich kann eine effiziente Mandatsbearbeitung gewährleisten, die immer auch das Verhältnis von Kosten und Nutzen im Blick hat.
Ich berate und vertrete Sie bundesweit
Das Sozialrecht greift in alle Lebensbereiche und betrifft unmittelbar jeden Bürger. Nicht erst, wenn Leistungen wie Rente, Krankengeld, etc. beantragt werden, sondern schon, wenn es darum geht, welche Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind, kann der anwaltliche Rat wichtig sein.
So müssen zum Beispiel Arbeitgeber regelmäßig alle vier Jahre im Rahmen einer Betriebsprüfung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung nachweisen, dass die einbehaltenen Sozialabgaben vorschriftsmäßig ermittelt und in richtiger Höhe abgeführt wurden. Eine falsche Einschätzung der Sozialversicherungspflicht kann zu Nachforderungen in einer erheblichen Höhe führen, die die Ertragskraft des Unternehmens nicht selten überfordert. Hier ist rechtzeitige kompetente anwaltliche Unterstützung unerlässlich.
Selbständig Tätige streiten mit den Sozialversicherungsträgern um die Versicherungspflicht als Scheinselbständiger, um die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung oder um die Berechtigung einer Versicherung in der Künstlersozialkasse, etc. Auch hier ist rechtzeitige anwaltliche Unterstützung wichtig. Ich berate und vertrete Sie insbesondere auch bei den sogenannten Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung/Clearingstelle.